Allgemeine Geschäftsbedingungen emyos Sports Club Sebastian Winkelmann, Hauptstraße 43 04416 Markkleeberg (nachfolgend „emyos“ genannt)
Stand 01/2025
§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
1.1 emyos betreibt mehrere Personaltrainer-Studios mit persönlicher Betreuung während des Trainings. Diese AGB gelten für die Teilnahme an allen von emyos angebotenen Leistungen nach Maßgabe des zwischen dem Mitglied und emyos geschlossenen Vertrages.
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.3 Gegenstand des Vertrages ist eine Mitgliedschaft über Personaltraining in einem der von der emyos betriebenen Studios.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch ein vom Mitglied persönlich unterzeichnetes und durch Unterschrift seitens emyos bestätigtes Anmeldeformular (Vertrag)zustande.
2.2 Adressänderungen bzw. Änderungen der Bankverbindung sind emyos unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Entstandene Kosten auf Grund verspäteter Angaben gehen zu Lasten des Mitglieds.
§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen
3.1 Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste von emyos. Der Mitgliedsbeitrag ist am 1. Werktag des laufenden Monats im Voraus per Einzugsermächtigung (SEPA Lastschriftverfahren) an emyos zu zahlen.
3.2 Sollte das SEPA Lastschriftverfahren aus Verschuldung des Mitglieds nicht durchführbar sein oder durch das Mitglied selber zurück gebucht werden, so hat das Mitglied für die von der Bank erhobenen Rücklastschriftgebühren aufzukommen.
3.3 Kommt das Mitglied mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Verzug (bzw. wenn das SEPA Lastschriftverfahren aus Verschuldung des Mitglieds nicht durchführbar ist), werden sämtliche Beiträge, die bis zur nächst möglichen ordentlichen Kündigungsmöglichkeit anfallen, sofort zur Zahlung fällig. Trainingseinheiten sind bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen nicht gestattet.
3.4 Rechnungen sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Das Mitglied kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Mitglied, welches Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.
3.5 Eine Beitragsanpassung während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit des Vertrages erfolgt nicht. emyos behält sich vor, nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, die Mitgliedsbeiträge entsprechend der zu diesem Zeitpunkt aktuell gültigen Beiträge anzupassen. emyos wird dem Mitglied Erhöhungen von Beiträgen rechtzeitig im Voraus schriftlich mitteilen
3.6 Kommt es zu einer Beitragserhöhung, ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag bezüglich der betroffenen Vertragsleistungen vorzeitig innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung zu kündigen. Macht das Mitglied von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird der Vertrag bezüglich der betroffenen Vertragsleistungen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beitragsanpassung beendet. emyos wird dem Mitglied in der Mitteilung auf sein Sonderkündigungsrecht ausdrücklich hinweisen.
3.7 Unbeschadet des Vorstehenden ist emyos bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt, die Beiträge entsprechend anzupassen
§ 4 Vertragsdauer – Kündigung
4.1 Die Mitgliedschaft hat eine Mindestvertragslaufzeit von mindestens 26 Wochen bis maximal 104 Wochen und wird bei Vertragsschluss schriftlich festgelegt. Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit ist der Vertrag monatlich, zum Ende des Folgemonats, kündbar und verlängert sich ansonsten um weitere 4 Wochen.
4.2 Das Mitglied hat im Falle eines Umzugs ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Das Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs besteht ausschließlich bei nachweislicher (Vorlage amtlicher Meldebescheinigung des neuen Erstwohnsitzes) Verlegung des Hauptwohnsitzes um einen Radius von mehr als 30 km.
§5 Ruhezeiten
5.1 Bei Krankheit oder Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft auf Antrag (E – Mail, Brief) über einen vereinbarten Zeitraum ausgesetzt werden (Ruhezeit). Eine Ruhezeit kann erst ab 4 Wochen durchgängiger krankheitsbedingter (oder Schwangerschaft) Verhinderung des Mitglieds an der Trainingsteilnahme vereinbart werden.
5.2 Als Nachweis für eine krankheitsbedingte (oder Schwangerschaft) Verhinderung des Mitgliedes wird ausschließlich ein ärztliches Attest über den entsprechenden Verhinderungszeitraum anerkannt.
5.3 Der Antrag auf Ruhezeit muss mindestens eine Woche vor der Ruhezeit mit emyos schriftlich vereinbart werden und gilt ausschließlich bei Vorlage des Attests.
5.4 Wird die Ruhezeit nicht rechtzeitig vereinbart, findet diese keine Berücksichtigung und die Beiträge werden trotz Verhinderung fällig.
5.5 Die Mindestvertragslaufzeit sowie der jeweilige Verlängerungszeitraum des Vertrages verlängern sich um die vereinbarte Ruhezeit.
5.6 emyos behält sich vor, im Kalenderjahr bis zu 7 Tage zu schließen (Betriebsferien zum Beispiel für Renovierungsmaßnahmen). Der jeweilige Mitgliedsbeitrag wird davon nicht berührt und ist im jeweiligen Monat ohne Kürzung fällig. emyos wird Betriebsferien rechtzeitig im Voraus bekannt geben.
§6 Haftung für Schäden
6.1 emyos haftet unbeschränkt bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von emyos, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie für jede schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet emyos bei einfacher Fahrlässigkeit von emyos, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf das vertragstypische und vorhersehbare Risiko. Eine wesentliche Vertragspflicht ist hierbei eine Verpflichtung von emyos, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
6.2 Sämtliche Ansprüche, die nicht unter Ziffer 6.1 fallen, verjähren ein Jahr nach Entstehung des Anspruches.
6.3 emyos haftet nicht für Schäden oder Verlust von Sachen, die das Mitglied während der Dauer des Aufenthaltes in den Räumen von emyos mit sich führt. emyos haftet folglich nicht für die Garderobe und/oder persönliche Sachen des Mitglieds.
§7 Teilnahme an einer Trainingseinheit
7.1 Am Training können nur gesunde Personen teilnehmen. Durch die Anmeldung versichert das Mitglied gesundheitlich in der Lage zur Teilnahme an der entsprechenden Trainingseinheit zu sein. Handicaps sind dem Trainer vor dem Training mitzuteilen. Der Trainer behält sich das Recht vor, das Mitglied von dem Training auszuschließen.
7.2 Bei Verspätung zur Teilnahme an dem Training, geht dies zu Lasten des Teilnehmers. Anweisungen des Trainers müssen befolgt werden. Bei Überbuchung behält sich emyos das Recht vor, die Anmeldung zurückzuziehen.
7.3 Bei Teilnahme von Minderjährigen (unter 18 Jahre) ist eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten mitzubringen.
§ 8 Terminabsage
8.1 Die Absage eines vereinbarten Trainingstermins hat mindestens 24 Stunden vorher zu erfolgen. Sollte innerhalb von 24 Stunden keine Terminabsage erfolgen, hat das Mitglied die Kosten für den Trainingstermin zu zahlen und keinen Anspruch auf einen Widerholungstermin.
8.2 Sollte das Mitglied eine Trainingseinheit lt. §8.1 pro Woche einmal nicht wahrnehmen können, besteht bis zu 6 Mal pro Jahr ab Vertragsbeginn die Möglichkeit, diese Trainingseinheit innerhalb der Vertragslaufzeit nach Absprache mit emyos zu verschieben.
§ 9 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die das Mitglied gegenüber emyos oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§10 AGB Änderung
Änderungen dieser AGB und etwaiger ergänzender besonderer Geschäftsbedingungen werden vor ihrem Wirksamwerden durch emyos veröffentlicht sowie dem Mitglied in einer Mitteilung (schriftlich oder in Textform per E-Mail, wenn hierbei gewährleistet ist, dass das Mitglied die Änderungen in lesbarer Form speichern oder ausdrucken kann) im Einzelnen zur Kenntnis gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach dieser Mitteilung in Kraft. Die Änderungen gelten als vom Mitglied genehmigt, sofern das Mitglied nicht binnen eines Monats seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich (auch per Fax) oder in Textform per E-Mail Widerspruch gegen die Änderungen der AGB erhebt. emyos wird das Mitglied über sein Widerspruchsrecht und die damit verbundenen Rechtsfolgen in der Änderungsmitteilung informieren. Soweit eine Änderung der AGB aufgrund von nach Vertragsschluss entstehenden Regelungslücken, welche die emyos nicht zu vertreten hat, für die weitere Vertragsdurchführung erforderlich ist, insbesondere infolge einer Änderung gesetzlicher Vorschriften oder der Rechtsprechung, wird eine solche Änderung der AGB auch ohne Zustimmung des Mitglieds wirksam und es besteht insoweit kein Widerspruchsrecht.
§ 11 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von emyos. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder unvollständig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen wird von emyos und dem Mitglied eine angemessene Regelung vereinbart werden, die dem am nächsten kommt, was ursprünglich vereinbart werden sollte, unter Berücksichtigung des angestrebten wirtschaftlichen Zwecks. Ebenso ist zu verfahren, wenn sich Vertragslücken herausstellen sollten.