Allgemeine Geschäftsbedingungen emyos Sports Club der Sing & Winkelmann GbR, Gohliser Straße 41, 04155 Leipzig
(nachfolgend „emyos“ genannt)
Stand 03/2020

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

1.1 emyos betreibt mehrere EMS-Studios mit persönlicher Betreuung
während des Trainings. Diese AGB gelten für die Teilnahme an allen von emyos
angebotenen Leistungen nach Maßgabe des zwischen dem Mitglied und emyos
geschlossenen Vertrages.

1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch
gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine
Differenzierung vorgenommen.

1.3 Gegenstand des Vertrages ist eine Mitgliedschaft über
Personaltraining in einem der von der emyos betriebenen Studios.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch ein vom Mitglied persönlich
unterzeichnetes und durch Unterschrift seitens emyos bestätigtes
Anmeldeformular (Vertrag)zustande.

2.2 Adressänderungen bzw. Änderungen der Bankverbindung sind
emyos unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Entstandene Kosten auf Grund
verspäteter Angaben gehen zu Lasten des Mitglieds.

§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen

3.1 Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten. Die Höhe richtet
sich nach der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste von emyos. Der
Mitgliedsbeitrag ist am 1. Werktag des laufenden Monats im Voraus per
Einzugsermächtigung (SEPA Lastschriftverfahren) an emyos zu zahlen.

3.2 Sollte das SEPA Lastschriftverfahren aus Verschuldung des
Mitglieds nicht durchführbar sein oder durch das Mitglied selber zurück gebucht
werden, so hat das Mitglied für die von der Bank erhobenen
Rücklastschriftgebühren aufzukommen.

3.3 Kommt das Mitglied mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Verzug
(bzw. wenn das SEPA Lastschriftverfahren aus Verschuldung des Mitglieds nicht
durchführbar ist), werden sämtliche Beiträge, die bis zur nächst möglichen
ordentlichen Kündigungsmöglichkeit anfallen, sofort zur Zahlung fällig.
Trainingseinheiten sind bis zur vollständigen Bezahlung der offenen
Forderungen nicht gestattet.

3.4 Rechnungen sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Das
Mitglied kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt
gegenüber einem Mitglied, welches Verbraucher ist, nur, wenn auf diese
Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.

3.5 Eine Beitragsanpassung während der vereinbarten
Mindestvertragslaufzeit des Vertrages erfolgt nicht. emyos behält sich vor, nach
Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, die Mitgliedsbeiträge
entsprechend der zu diesem Zeitpunkt aktuell gültigen Beiträge anzupassen.
emyos wird dem Mitglied Erhöhungen von Beiträgen rechtzeitig im Voraus
schriftlich mitteilen

3.6 Kommt es zu einer Beitragserhöhung, ist das Mitglied berechtigt,
den Vertrag bezüglich der betroffenen Vertragsleistungen vorzeitig innerhalb
von 4 (vier) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung zu
kündigen. Macht das Mitglied von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch,
wird der Vertrag bezüglich der betroffenen Vertragsleistungen mit Wirkung zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beitragsanpassung beendet. emyos wird dem
Mitglied in der Mitteilung auf sein Sonderkündigungsrecht ausdrücklich
hinweisen.

3.7 Unbeschadet des Vorstehenden ist emyos bei einer Änderung der
gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt, die Beiträge entsprechend
anzupassen

§ 4 Vertragsdauer – Kündigung

4.1 Die Mitgliedschaft hat eine Mindestvertragslaufzeit von mindestens
13 Wochen bis maximal 78 Wochen und wird bei Vertragsschluss schriftlich
festgelegt. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit
des Vertrages jeweils um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit und somit um
jeweils 26 bis 78 Wochen (Verlängerungszeitraum), wenn nicht eine
Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der
Mindestvertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich
kündigt. Dies gilt nicht für den 13 Wochen Flex Tarif. Dieser ist nach der
Erstlaufzeit monatlich, zum Ende des Folgemonats, kündbar und verlängert sich
ansonsten um weitere 4 Wochen.

4.2 Das Mitglied hat im Falle eines Umzugs ein außerordentliches
Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Das
Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs besteht ausschließlich bei
nachweislicher (Vorlage amtlicher Meldebescheinigung des neuen
Erstwohnsitzes) Verlegung des Hauptwohnsitzes um einen Radius von mehr als
30 km.

§5 Ruhezeiten

5.1 Bei Krankheit oder Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft auf
Antrag (E – Mail, Brief) über einen vereinbarten Zeitraum ausgesetzt werden
(Ruhezeit). Eine Ruhezeit kann erst ab 4 Wochen durchgängiger
krankheitsbedingter (oder Schwangerschaft) Verhinderung des Mitglieds an der
Trainingsteilnahme vereinbart werden.

5.2 Als Nachweis für eine krankheitsbedingte (oder Schwangerschaft)Verhinderung des Mitgliedes wird ausschließlich ein ärztliches Attest über den
entsprechenden Verhinderungszeitraum anerkannt.

5.3 Der Antrag auf Ruhezeit muss mindestens eine Woche vor der
Ruhezeit mit emyos schriftlich vereinbart werden und gilt ausschließlich bei
Vorlage des Attests.

5.4 Wird die Ruhezeit nicht rechtzeitig vereinbart, findet diese keineBerücksichtigung und die Beiträge werden trotz Verhinderung fällig.

5.5 Die Mindestvertragslaufzeit sowie der jeweilige
Verlängerungszeitraum des Vertrages verlängern sich um die vereinbarte
Ruhezeit.

5.6 emyos behält sich vor, im Kalenderjahr bis zu 7 Tage zu schließen
(Betriebsferien zum Beispiel für Renovierungsmaßnahmen). Der jeweilige
Mitgliedsbeitrag wird davon nicht berührt und ist im jeweiligen Monat ohne
Kürzung fällig. emyos wird Betriebsferien rechtzeitig im Voraus bekannt geben.

§6 Haftung für Schäden

6.1 emyos haftet unbeschränkt bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzungen von emyos, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitendenAngestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie für jede schuldhafte
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet emyos be
einfacher Fahrlässigkeit von emyos, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf das
vertragstypische und vorhersehbare Risiko. Eine wesentliche Vertragspflicht ist
hierbei eine Verpflichtung von emyos, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

6.2 Sämtliche Ansprüche, die nicht unter Ziffer 6.1 fallen, verjähren ein
Jahr nach Entstehung des Anspruches.

6.3 emyos haftet nicht für Schäden oder Verlust von Sachen, die das
Mitglied während der Dauer des Aufenthaltes in den Räumen von emyos mit
sich führt. emyos haftet folglich nicht für die Garderobe und/oder persönliche
Sachen des Mitglieds.

§7 Teilnahme an einer Trainingseinheit

7.1 Am Training können nur gesunde Personen teilnehmen. Durch die Anmeldung versichert das Mitglied gesundheitlich in der Lage zur Teilnahme an
der entsprechenden Trainingseinheit zu sein. Handicaps sind dem Trainer vor
dem Training mitzuteilen. Der Trainer behält sich das Recht vor, das Mitglied
von dem Training auszuschließen.

7.2 Bei Verspätung zur Teilnahme an dem Training, geht dies zu Lasten
des Teilnehmers. Anweisungen des Trainers müssen befolgt werden. Bei
Überbuchung behält sich emyos das Recht vor, die Anmeldung zurückzuziehen.

7.3 Bei Teilnahme von Minderjährigen (unter 18 Jahre) ist eine
Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten mitzubringen.

§ 8 Terminabsage

8.1 Die Absage eines vereinbarten Trainingstermins hat mindestens 24
Stunden vorher zu erfolgen. Sollte innerhalb von 24 Stunden keine
Terminabsage erfolgen, hat das Mitglied die Kosten für den Trainingstermin zu
zahlen und keinen Anspruch auf einen Widerholungstermin.

8.2 Sollte das Mitglied eine Trainingseinheit lt. §8.1 pro Woche einmal
nicht wahrnehmen können, besteht bis zu 6 Mal pro Jahr ab Vertragsbeginn die
Möglichkeit, diese Trainingseinheit innerhalb der Vertragslaufzeit nach
Absprache mit emyos zu verschieben.

§ 9 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die das Mitglied gegenüber
emyos oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§10 AGB Änderung

Änderungen dieser AGB und etwaiger ergänzender besonderer
Geschäftsbedingungen werden vor ihrem Wirksamwerden durch emyos
veröffentlicht sowie dem Mitglied in einer Mitteilung (schriftlich oder in Textform
per E-Mail, wenn hierbei gewährleistet ist, dass das Mitglied die Änderungen in
lesbarer Form speichern oder ausdrucken kann) im Einzelnen zur Kenntnis
gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt
ist, einen Monat nach dieser Mitteilung in Kraft. Die Änderungen gelten als vom
Mitglied genehmigt, sofern das Mitglied nicht binnen eines Monats seit Zugang
der Änderungsmitteilung schriftlich (auch per Fax) oder in Textform per E-Mail
Widerspruch gegen die Änderungen der AGB erhebt. emyos wird das Mitglied
über sein Widerspruchsrecht und die damit verbundenen Rechtsfolgen in der
Änderungsmitteilung informieren. Soweit eine Änderung der AGB aufgrund von
nach Vertragsschluss entstehenden Regelungslücken, welche die emyos nicht
zu vertreten hat, für die weitere Vertragsdurchführung erforderlich ist,
insbesondere infolge einer Änderung gesetzlicher Vorschriften oder der
Rechtsprechung, wird eine solche Änderung der AGB auch ohne Zustimmung
des Mitglieds wirksam und es besteht insoweit kein Widerspruchsrecht.

§ 11 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und
Zahlungsort der Geschäftssitz von emyos. Für diesen Vertrag gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen
mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen
Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder unvollständig
sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen wird von emyos und dem Mitglied eine
angemessene Regelung vereinbart werden, die dem am nächsten kommt, was
ursprünglich vereinbart werden sollte, unter Berücksichtigung des angestrebten
wirtschaftlichen Zwecks. Ebenso ist zu verfahren, wenn sich Vertragslücken
herausstellen sollten.

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